Wichtige Hinweise
Für den Fall, dass Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder die Kündigung bevorsteht, beachten Sie bitte Folgendes:
Melden Sie sich unbedingt drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt persönlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend.
Für den Fall, dass zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate liegen, muss innerhalb von drei Tagen dort vorgesprochen werden.
Sofern Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen wollen, gilt zu beachten, dass eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung vor dem Arbeitsgericht erhoben werden kann.
Gerne unterstütze ich Sie bei den notwendigen Veranlassungen mit Rat und Tat und helfe Ihnen, unberechtigte Kündigungen abzuwenden
Was im noch ungekündigten Arbeitsverhältnis anzuraten ist:
Frank Wolsfeld, Rechtsanwalt, Mediator, Arbeitsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Dieser Überblick über häufig tangierte Bereiche des Arbeitsrechtes gibt Ihnen eine Übersicht über mein Leistungsangebot:
– außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
– Kündigungsschutzklage, auch gegen Änderungskündigungen
– Prüfung von Arbeitsverträgen
– Erstellen von Arbeits-, Aufhebungsverträgen, Kündigungen
Frank Wolsfeld, Rechtsanwalt, Mediator, Arbeitsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht